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Die Leitung der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte obliegt dem Präsidium. Es erledigt die laufenden Verbandsangelegenheiten und besteht aus den 4 Vorstandsmitgliedern (Geschäftsführendes Präsidium / Vorstand) sowie den 8 Vertretern der Fasnachtslandschaften Hochrhein, Hegau, Bodensee-Linzgau-Schweiz, Oberschwaben-Allgäu, Donau, Neckar-Alb, Baar und Schwarzwald.
Die Hauptversammlung, neben Präsidium und Vorstand das dritte Organ der Vereinigung, wählt die Mitglieder des Präsidiums jeweils auf die Dauer von 4 Jahren.
Zur Erledigung der Verbandsgeschäfte kann das Präsidium einen Geschäftsführer bestellen.
Darüber hinaus umfasst das Präsidium für bestimmte Aufgabenbereiche Besondere Vertreter mit Stimmrecht.
Besondere Vertreter sind derzeit: die Mitglieder des Kulturellen Beirats, der Fachreferent Presse sowie der Vorsitzende des Vereins Narrenschopf e.V. Näheres über die Aufgaben dieser besonderen Referate ist unter dem entsprechenden Stichwort zu finden.
Die besonderen Vertreter werden - wie das Präsidium - auf 4 Jahre bestellt, wobei deren Mitglieder personengleich mit Präsidiumsmitgliedern sein können.

Präsidium der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte
bei der Hauptversammlung 2011 in Furtwangen
(es fehlen: Bruno Schöllhorn, Prof. Dr. Werner Mezger, Rudolf Gwinner und Erwin Häusler)
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